Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner

Rechtsanwälte und Notare
in Darmstadt

Kaufleute und Unternehmer

Firmenname muss artikulierbar sein

Die Bezeichnung einer Firma muss nicht aussprechbar sein, es genügt, dass man sie artikulieren kann.

Eine Firmenbezeichnung ist auch dann zulässig, wenn sie nur aus einer Buchstabenkombination besteht, solange sie nur insgesamt artikuliert werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm sieht wegen der immer weiter verbreiteten Buchstabenkombinationen keine Notwendigkeit dafür, dass jede Firmenbezeichnung auch aussprechbar sein muss. Es ist auch nicht notwendig, dass die Buchstabenkombination als Abkürzung erkennbar ist, womit längere Buchstabenkombinationen ebenfalls zulässig sind.

 
 
Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner Rechtsanwälte und Notare | Design und Webservice by bense.com | Impressum | Datenschutzerklärung