Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner

Rechtsanwälte und Notare
in Darmstadt

Kaufleute und Unternehmer

Zwangsbeitrag zur IHK ist verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Zwangsbeitrag zur IHK abgewiesen.

Die mit der Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) verbundene Beitragspflicht hält das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und hat daher zwei Verfassungsbeschwerden abgewiesen. Für die Verfassungsrichter ist nicht ersichtlich, dass den IHKs Aufgaben zugewiesen wurden, die unnötige Kosten nach sich ziehen, oder dass es andere Möglichkeiten gibt, finanzielle Mittel für die IHKs mit geringerer Eingriffswirkung als mit einem Pflichtbeitrag ebenso zuverlässig von den Betroffenen zu erheben.

 
[mmk]

 
Dr. Winkelmann Dr. Vogt & Partner Rechtsanwälte und Notare | Design und Webservice by bense.com | Impressum | Datenschutzerklärung